Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ElekTricks GmbH
Dreikönigstraße 13a · 69226 Nußloch
Stand: 05.10.2026.
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der ElekTricks GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über elektrotechnische Leistungen, Materiallieferungen und damit verbundene Nebenleistungen.
2. Sie gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Verbrauchern (§ 13 BGB). Gegenüber Verbrauchern gelten sie nur bei wirksamer Einbeziehung: Unsere AGB werden dem Angebot beigefügt; mit der Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber ihrer Geltung zu. Individuelle Vereinbarungen in Angebot oder Auftrag haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
4. Bei Verbraucherbauverträgen (erhebliche Umbaumaßnahmen bzw. Neubau, § 650i BGB) gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Sonderregeln (u. a. Baubeschreibung, Widerruf, Abschlagszahlungen); sie gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Als verbindlich bezeichnete Angebote sind 30 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig.
2. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) oder durch Beginn der Ausführung zustande.
3. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung der voraussichtlichen Kosten ab, informieren wir unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen ab.
4. Es gilt das Werkvertragsrecht des BGB. Die VOB/B gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde – dann als Ganzes.
§ 3 Leistungsumfang
1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
2. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags, insbesondere:
- Maurer-, Putz-, Stemm- und Erdarbeiten
- Maler- und Verputzarbeiten, Fliesenarbeiten
- Kernbohrungen
- Wiederherstellung von Oberflächen (z. B. Wände, Decken, Böden)
- Entsorgung von Bauschutt außerhalb der eigenen Leistung
- Bereitstellung von Gerüsten, Baustrom, Bauwasser oder Baustellenabsicherung
- Planungs-, Genehmigungs- und Anmeldegebühren (z. B. Netzbetreiber, Zähleranmeldung), sofern nicht angeboten
- IT-/Netzwerkkonfiguration (Router, WLAN, Smart-Home-Apps Dritter) über die Inbetriebnahme unserer Gewerke hinaus
3. Soweit solche Leistungen erforderlich werden oder vom Auftraggeber gewünscht werden, werden sie nur nach gesonderter Vereinbarung ausgeführt und gesondert berechnet. Sollten sich während der Ausführung technisch notwendige Änderungen oder Abweichungen ergeben (z. B. gleichwertige Typen bei Lieferengpässen, Anpassung an Normen), informieren wir den Auftraggeber vor deren Ausführung und stimmen das weitere Vorgehen mit ihm ab.
4. Nach Abschluss erfolgt eine grobe Reinigung der Arbeitsstelle (eigene grobe Rückstände). Endreinigung (Wischen, Staubsaugen, Fenster) ist nicht enthalten und wird gesondert berechnet.
5. Bei staub- oder schmutzintensiven Arbeiten hat der Auftraggeber Schutzmaßnahmen (Abdecken, Freiräumen, Sichern empfindlicher Geräte) sicherzustellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6. Material, das auf Wunsch des Auftraggebers eigens für seine Baustelle bestellt wird (Sonderbestellung, Kommissionsware, Sonderanfertigung), ist von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen, soweit der Lieferant keine Rücknahme anbietet. Anfallende Versandkosten sowie Rücknahme- und Wiedereinlagerungsgebühren des Lieferanten und der damit verbundene Mehraufwand (Abrechnung nach den vereinbarten Stundensätzen) werden dem Auftraggeber vollständig in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn der Auftrag storniert oder gekündigt wird, nachdem die Bestellung ausgelöst wurde.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Arbeiten ungehindert durchgeführt werden können: freier Zugang, freigeräumte Arbeitsbereiche, Ansprechpartner vor Ort. Strom, Wasser und notwendige Anschlüsse sind kostenfrei bereitzustellen.
2. Pläne, Bestandspläne, Genehmigungen sowie Hinweise (Leitungsverläufe, Gefahrstoffe, bekannte Mängel der Altanlage) sind rechtzeitig zu übergeben. Soweit Bestandsanlagen nicht ausdrücklich Bestandteil des Prüf- oder Sanierungsauftrags sind, übernehmen wir keine Verpflichtung zur Prüfung ihrer Sicherheit, Funktionsfähigkeit oder Normkonformität. Für Mängel oder Schäden, die auf nicht von uns zu vertretende Eigenschaften der Bestandsanlage zurückzuführen sind, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht.
3. Verzögerungen und Wartezeiten aus der Sphäre des Auftraggebers verlängern Termine entsprechend und werden nach den vereinbarten Stundensätzen berechnet, soweit gesetzlich zulässig.
4. Bewegt der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers Gegenstände (z. B. Möbel), haftet er hierfür nach den gesetzlichen Bestimmungen. Empfindliche Gegenstände sind vom Auftraggeber zu sichern.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung richtet sich nach den im Angebot vereinbarten Preisen. Soweit vereinbart oder gesetzlich zulässig, ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Wert der bereits erbrachten vertragsgemäßen Leistungen zu verlangen. Bei Verbraucherbauverträgen gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 650l und 650m BGB.
2. Rechnungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB bleibt insbesondere der Anspruch auf die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB unberührt.
4. Bei Zahlungsverzug sind wir nach vorheriger angemessener Aufforderung berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Forderungen zurückzuhalten, soweit uns dies gesetzlich zusteht. Hierdurch eintretende Verzögerungen gehen nicht zu unseren Lasten.
5. Weitergehende gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs, insbesondere der Ersatz nachweislich entstandener Verzugsschäden, bleiben unberührt.
6. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Forderungen, die unmittelbar aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 6 Zusatzleistungen und Nachträge
1. Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden vor ihrer Ausführung vereinbart; die Vereinbarung kann in Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp) erfolgen. Bei größeren Nachträgen bestätigen wir Umfang und Preis vorab.
2. Geringfügige Zusatzleistungen können auch mündlich vor Ort beauftragt werden; sie werden auf der Rechnung nachvollziehbar ausgewiesen.
3. Stundenlohnarbeiten werden nach tatsächlichem Aufwand (Arbeits-, Fahrt- und Rüstzeiten) zu den jeweils gültigen Stundensätzen abgerechnet; Stundenangaben im Angebot sind Schätzungen.
§ 7 Termine und Ausführung
1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Fixtermine („fix“) bedürfen zusätzlich der ausdrücklichen Bestätigung als Fixgeschäft.
2. Bei Ereignissen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Lieferengpässe, Witterung, Krankheit, behördliche Maßnahmen, fehlende Vorleistungen Dritter, Streik) und die die Ausführung wesentlich erschweren, verlängern sich Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Wiederanlaufzeit.
3. Die Angebotspreise basieren auf den Material- und Lohnkosten zum Zeitpunkt der Angebotserstellung und gelten für die angegebene Bindungsfrist. Nach Ablauf der Bindungsfrist erstellen wir auf Wunsch ein neues Angebot zu den dann geltenden Preisen.
§ 8 Abnahme
1. Nach Fertigstellung fordern wir zur Abnahme auf und setzen eine angemessene Frist (möglichst förmlich mit Protokoll). Für die Abnahmefiktion gelten die gesetzlichen Voraussetzungen des § 640 Abs. 2 BGB; gegenüber Verbrauchern erfolgt der Hinweis auf die Folgen in Textform. Die Nutzung oder Inbetriebnahme des Werks stellt für sich allein keine Abnahme dar. Abgeschlossene Teilleistungen können zur Teilabnahme vorgestellt werden.
2. Mit der Abnahme richtet sich die Gefahrtragung nach den gesetzlichen Regeln. Eine Nutzung vor Prüfung und Freigabe erfolgt auf eigenes Risiko des Auftraggebers.
3. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden; sie werden im Protokoll vermerkt und zügig beseitigt.
§ 9 Gewährleistung
1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Mängel sollen möglichst unverzüglich nach Feststellung angezeigt werden (erkennbare Mängel spätestens im Abnahmeprotokoll).
2. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung nach seiner Wahl (Nachbesserung oder Neuerstellung) innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen die gesetzlichen weiteren Mängelrechte zu.
3. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche (§ 634a BGB).
4. Keine Mängelhaftung, soweit ein Mangel nachweislich durch unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Veränderungen, Eingriffe Dritter oder sonstige vom Auftraggeber zu vertretende Umstände verursacht wurde. Öffentliche Äußerungen oder Muster begründen ohne ausdrückliche schriftliche Erklärung keine Garantie.
§ 10 Haftung
1. Unbeschränkt haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3. Für Schäden, die ausschließlich durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände, fehlerhafte Angaben des Auftraggebers oder Leistungen Dritter verursacht wurden, haften wir nur, soweit uns ein eigenes Verschulden trifft.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
1. Bewegliche, noch nicht fest eingebaute Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte.
2. Für fest eingebaute Bestandteile gelten die gesetzlichen Regelungen; ein Herausgabeanspruch wird insoweit nicht vereinbart. Bei größeren Bauaufträgen dürfen wir die gesetzliche Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB verlangen.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Soweit dem Auftraggeber als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht (z. B. Fernabsatzverträge, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, Verbraucherbauverträge), gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular wird gesondert übergeben und ist vorrangig; gesetzliche Ausnahmen (z. B. ausdrücklich verlangte dringende Reparaturen) bleiben unberührt.
§ 13 Kündigung
1. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit nach § 648 BGB kündigen. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen zur Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs. Für den noch nicht erbrachten Teil gilt die gesetzliche Vermutung des § 648 BGB.
2. Der Auftragnehmer kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen kündigen bzw. Leistungen verweigern (insbesondere bei Nichtzahlung trotz Fristsetzung oder verweigerter Mitwirkung). Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz unseres Unternehmens Gerichtsstand.
3. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen; individuelle Vereinbarungen bleiben vorrangig.
4. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an die Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
6. Hinweise zum Datenschutz stehen in unserer Datenschutzerklärung. Kontakt: [email protected], +49 176 20733675.
